13.08.2006 von
Thema: Rekurswerber
13.08.2006 von
13.08.2006 von System1
Was bedeutet das Wort "Rekurswerber"?
Also mit Bestimmheit weiss ich, dass der Rekurs das Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Zivilgerichtes ist.
Und nun bin ich mir nicht ganz sicher, aber 1.) ist nicht jeder Beschluss anfechtbar, das heisst, man müsste um einen Rekurs werben, oder aber 2.) das Rechtsmittel wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht und durch einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens wird ein neuerlicher Rekurs zulässig und dadurch ist man Rekurswerber...
Also sicher weisst Du jetzt nicht viel mehr, aber vielleicht weiss jemand anderer mehr.
LG
Danke schoen!