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Sponsion

die, -, -en

Feier zur Verleihung eines akademischen Titels


Wortart: Substantiv
Erstellt von: Russi-4
Erstellt am: 15.06.2005
Bekanntheit: 91%  
Bewertungen: 57 5

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Kommentare (3)


Herkunft:
lat. sponsio=Gelöbnis
Russi-4 15.06.2005


Sponsion:
bezeichnet in Österreich die Verleihung des akademischen Grades eines Magisters, einer Magistra (Abk. Mag. bzw. Mag.a) oder eines Diplomingenieurs (Abk. DI oder Dipl.-Ing.). Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss eines Diplomstudiums oder eines Magisterstudiums an einer Universität mit der Diplomprüfung und das Verfassen einer Magister- oder Diplomarbeit. Der Titel wird durch einen vom Rektor oder von dem für die Lehre zuständigen Vizerektor der Universität ausgestellten Sponsionsbescheid verliehen. Üblicherweise wird die Sponsionsurkunde im Rahmen einer akademischen Feier in festlichem Rahmen überreicht. Die formalen Fragen zur Sponsion sind im österreichischen Universitätsgesetz 2002 geregelt (insbesondere § 87). Die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors wird als Promotion bezeichnet. http://de.wikipedia.org/wiki/Sponsion
JoDo 05.02.2007


@Russi:Die Erklärung gehört korrigiert! Nicht die Feier, sondern der Hochschulabschluss (Verleihung eines akad. Diplom-Grades, Graduierung) ist die Sponsion.
Ca. 2 Wochen nach der letzten Prüfung liegt der Sponsionsbescheid am Schalter 5 der Studien- u. Prüfungsabteilung (amtl. Lichtbildsausweis notwendig) zur Abholung bereit und Sie sind mit der Übernahme des Bescheides „DoktorIn der gesamten Zahnheilkunde“

Ein würdiger Abschluss des Studiums ist die „akademische Feier“. Diese hat nichts mehr mit der eigentlichen Sponsion zu tun, sondern stellt den Festakt einer Sponsion dar.
source: MedUni Wien
Üblich war es, als "Sponsion nur die Verleihung des Magister-Grades zu bezeichnen, Techniker "graduierten" zum Dipl.Ing. oder wurden graduiert, zum Doktor hingegen wird man promoviert oder - umgangssprachlich und inhaltlich sehr ungenau - promoviert man.
Koschutnig 01.02.2016





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